AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von ITA Shipping GmbH,
nachfolgend LetMeShip genannt.
Stand: 01.07.2012
1. Geltungsbereich
Für alle von LetMeShip erbrachten Transportdienstleistungen
gelten die gesetzlichen Regelungen sowie die einschlägigen
internationalen Abkommen, sofern nicht nachfolgend etwas anderes
bestimmt ist.
Neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LetMeShip
(Frachtführer) finden auf die Transportleistung als solche die
Geschäftsbedingungen der Transportunternehmen Anwendung, derer
LetMeShip sich zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung
bedient (Unterfrachtführer), soweit LetMeShip in den folgenden
Bestimmungen konkret auf diese Geschäftsbedingungen verweist.
In diesem Fall haben die Regelungen, auf die verwiesen wird,
Vorrang vor den AGB von LetMeShip, wenn und insoweit sie von diesen
abweichen.
Als Versender im rechtlichen Sinne gilt diejenige
Person/Firma, die LetMeShip mit der Vermittlung/Durchführung
der Beförderung einer oder mehrerer Sendungen beauftragt.
Unter einer Sendung sind die Dokumente und Waren zu
verstehen, für die derselbe Frachtbrief ausgestellt ist und
die für einen Auftraggeber von derselben Abholstelle an
denselben Empfänger mit jedem von LetMeShip gewählten
Verkehrsmittel befördert werden können,
einschließlich Luft-, Straßen- und jeder sonstigen
Beförderung.
Angestellte, Beauftragte oder Unterfrachtführer von
LetMeShip, insbesondere deren Abholer, sind nicht berechtigt, diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu
ergänzen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LetMeShip und
die einschlägigen besonderen Bedingungen der
Unterfrachtführer gelten ausschließlich.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern
sind nur gültig, wenn LetMeShip sich mit deren Geltung
ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt hat.
Dem formular-mäßigen Hinweis der Vertragspartner auf
eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen widerspricht LetMeShip
hiermit ausdrücklich.
Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten
per EMail zu. Die AGB können Sie jederzeit einsehen.
Vergangene Bestellungen können Sie in Ihrem Kundenkonto im
Sendungsarchiv einsehen.
Sie haben die Möglichkeit, den Kaufvertrag in deutscher
oder englischer Sprache abzuschließen.
2. Zugang / Registrierung
Eine Registrierung ist unentgeltlich.
Die Nutzung des entgeltlichen Dienstes setzt eine
Registrierung voraus. Der Nutzer ist verpflichtet, die bei der
Anmeldung abgefragten Daten richtig und vollständig
mitzuteilen.
Der Nutzer erhält nach der Anmeldung eine Zugangskennung
und ein Passwort. Der Nutzer hat die ihm zugewiesene Zugangskennung
sowie das Passwort vor dem Zugriff durch Dritte geschützt
aufzubewahren.
Mit der Bestätigung der Registrierung durch den Anbieter
entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem
angemeldeten Nutzer, das sich nach den Regeln dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen richtet.
3. Dienstleistungen von LetMeShip
LetMeShip arbeitet als Frachtführer mit einer Reihe
anerkannter, international tätiger Transportunternehmen des
Kurier- und Expressbereichs zusammen. Der Versender kann bei
LetMeShip die Transportkosten für eine bestimmte Sendung bei
den mit LetMeShip kooperierenden Unterfrachtführern berechnen
lassen, deren Leistungen vergleichen und anschließend die
Versendung direkt bei LetMeShip buchen. LetMeShip wird mit
Auftragsbestätigung Vertragspartner des Versenders und
verpflichtet sich, mit der Durchführung des Transports den vom
Versender bezeichneten Unterfrachtführer zu beauftragen,
welcher wiederum zur Einschaltung von Subunternehmern berechtigt
ist.
Grundsätzlich bietet LetMeShip dem Versender vier
unterschiedliche Möglichkeiten des Versands an, wobei
LetMeShip bei der Erbringung der Leistung jeweils mit den
unterschiedlichen Unterfrachtführern kooperiert. Im Einzelnen
sind dies
- "Sameday"-Zustellung = Zustellung am gleichen Tag.
- "Express"-Zustellung = Zustellung über Nacht.
- "Standard"-Zustellung = Zustellung für weniger eilige Sendungen.
- "Import/Drittland"-Zustellung = Import Sendungen als auch Sendungen vom Ausland ins weitere Ausland.
- "Express Palette"- Zustellung = Versand von Fracht, Paletten,
Stück-, Sperr- und Gefahrengut (auch Import).
Einen Überblick über die üblicherweise genutzten
Kooperationspartner findet sich
hier.
LetMeShip und ihre Unterfrachtführer sind frei in der
Wahl von Transportroute, -mittel und -art, auch unter Abweichung
von den Angaben im Frachtbrief. Die über LetMeShip ermittelten
Sendungslaufzeiten sind in Arbeitstagen (Montag bis Freitag)
angegeben und stellen lediglich Richtwerte dar. Sie gelten
grundsätzlich nur für Ballungszentren, bzw.
größere Städte.
Der Versender hat die Möglichkeit, kostenlos
zusätzliche Dienstleistungen wie die Adressbuchfunktion zur
vereinfachten Dateneingabe, die Logbuchfunktion zur täglichen
Darstellung der in der Vergangenheit abgewickelten Sendungen und
die Packstückfunktion zur vereinfachten Dateneingabe
wiederkehrender Verpackungs- und Gewichtsgrößen zu
nutzen.
4. Vom Transport ausgeschlossene Sendungen
Vorbehaltlich einer vom Versender zu buchenden
Spezial-Zustellung im Sinne von Ziffer 3 sind vom Transport
ausgeschlossen Gegenstände
- die unter nationale oder internationale Vorschriften über Gefahrgüter (z.B. die IATA) fallen,
- die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Verpackung eine Gefahr für Personen, für andere beförderte Sendungen oder sonstige Sachen darstellen können,
- deren Transport besondere Sicherheitsvorkehrungen oder eine Genehmigung von offizieller Stelle erfordert,
- deren Versendung, Transport oder Lagerung im Absende-, Bestimmungs- oder einem Transitland verboten ist, gegen ein Aus- oder Einfuhrverbot oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verstößt,
- verbotene Gegenstände im Sinne der Anlage zu Verordnung
(EG) Nr. 2320/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 16. Dezember 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften
für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt (VO (EG) Nr.
2320/2002).
Weiter sind insbesondere folgende Gegenstände vom Transport
ausgeschlossen:
- Zahlungsmittel, Telefonkarten und Prepaid-Karten, geldwerte Dokumente oder begebbare Wertpapiere (z.B. Geld, Kreditkarten, Schecks, Sparbücher, Wechsel, Wertpapiere);
- Gegenstände von außergewöhnlich hohem Wert (z.B. Kunstwerke, Unikate, Antiquitäten, Edelsteine, Edelmetalle, Briefmarken, Münzen);
- Kraftfahrzeuge aller Art
- lebende Tiere und Pflanzen, Tierkadaver, Körperteile oder sterbliche Überreste von Menschen;
- Betäubungsmittel und Pharmazeutika, Waffen und Explosivstoffe, Lebensmittel und Alkohol, Tiefkühlgut, Tabakwaren;
- Glas, Porzellan etc. sowie empfindliche Elektronik, gebrauchte und beschädigte Güter;
- Mobiltelefone.
Für vom Transport ausgeschlossene Gegenstände kommt
kein wirksamer Frachtvertrag zustande.
Verderbliche oder temperaturempfindliche Güter, die
nicht nach den vorstehenden Bestimmungen vom Transport
ausgeschlossen sind, werden auf Gefahr des Versenders zum Transport
angenommen; eine Spezialhandhabung erfolgt jedoch nicht.
Sendungen, für die eine Zollerklärung erforderlich
ist, sind vom Dokumentenversand ausgeschlossen. Für diese muss
der Warenversand gewählt werden.
LetMeShip ist nicht verpflichtet, eine Sendung daraufhin zu
überprüfen, ob diese vom Transport ausgeschlossene
Gegenstände bzw. verderbliche oder temperaturempfindliche
Güter enthält oder eine Zollerklärung benötigt.
Auch für den Fall, dass der Absender die Sendung mit einem
entsprechenden Hinweis auf einen vom Transport ausgeschlossenen
Gegenstand, verderbliche bzw. temperaturanfällig Güter
oder die eine Zollerklärung erfordernde Sendung versieht, kann
er keine Rechte gegen LetMeShip geltend machen.
5. Begrenzung vom Sendungswert
Eine Begrenzung des Sendungswertes wird bei den
Unterfrachtführern unterschiedlich benannt. Die Höhe des
Warenwertes ist abhängig von dem ausgewählten
Unterfrachtführer. Wir verweisen dazu auf die AGBs der
Unterfrachtfüh-rer (s. Punkt 13).
6. Pflichten des Versenders
Abholung/Bereithaltung: Der Versender ist verpflichtet, zur
angegebenen Wunschabholzeit anwesend zu sein und die Sendung
versandfertig bereitzuhalten. Die angegebene Zeit ist für
LetMeShip und ihre Unterfrachtführer jedoch nicht verbindlich.
Die Sendung muss insbesondere nach Anzahl, Gewicht und Abmessung in
verpacktem Zustand den gegenüber LetMeShip gemachten Angaben
entsprechen und darf kein vom Transport ausgeschlossener Gegenstand
im Sinne von Ziffer 4 sein. Bei Abweichungen ist der Versender
LetMeShip zur Zahlung eventuell entstehender Mehrkosten
verpflichtet.
Ausfüllen des Frachtbriefs: Der Versender erhält
den ausgefüllten Frachtbrief als PDF-Datei wenige Minuten nach
dem Buchungsprozess als zusätzliche E-Mail von LetMeShip. Der
Versender muss auf dem Frachtschein Kundennummer und Referenz
selbst eintragen. Soweit der Frachtbrief nicht als Datei
übersandt wird, sondern von dem Unterfrachtführer bei
Abholung der Sendung mitgebracht, muss der Versender bei Abholung
der Sendung den Frachtbrief selbst ausfüllen. Die Angaben im
Frachtbrief müssen dabei mit den gegenüber LetMeShip
elektronisch gemachten Angaben unbedingt übereinstimmen, damit
der Frachtauftrag ordnungsgemäß durchgeführt werden
kann. Bei Abweichungen sind die gegenüber LetMeShip
elektronisch gemachten Angaben maßgeblich. Aus Abweichungen
resultierende Mehrkosten trägt der Versender. In jedem Falle
ist der Versender verpflichtet, in das Feld "Kundennummer" die
Kundennummer von LetMeShip einzutragen.
Anschrift: Die Anschrift des Empfängers ist in
Übereinstimmung mit der üblichen Praxis im
Bestimmungsland anzugeben; Sendungen, für die nur ein Postfach
angegeben ist, werden nicht befördert.
Verpackung/Kennzeichnung: Der Versender ist verpflichtet,
dem Abholer die Sendung in einer geschlossenen und stabilen
Verpackung zu übergeben, die für den konkreten Inhalt und
den vereinbarten Transport geeignet ist, und die, wenn der
Versender nicht Verbraucher ist, den geltenden
Verpackungsvorschriften sowie der allgemeinen Handelsübung
entspricht. Die Sendung muss vom Versender ordnungsgemäß
und eindeutig gekennzeichnet werden (Hinweise auf davon ausgehende
Gefahren, Zerbrechlichkeit, Schadensgeneigtheit etc.).
Der Versender verpflichtet sich, LetMeShip und ihre
Unterfrachtführer über alle besonderen, nicht
offensichtlichen Eigenschaften der Sendung in Kenntnis zu setzen,
die geeignet sind, erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der
Dienstleistung zu haben.
Zollformalitäten: Der Versender ermächtigt den von
LetMeShip beauftragten Unterfrachtführer zur Durchführung
der Zollformalitäten. Der Versender hat dem Frachtbrief alle
im Einzelfall benötigten Dokumente und Informationen
beizufügen und garantiert, dass er alle geltenden
Zollvorschriften eingehalten hat. LetMeShip und ihre
Unterfrachtführer sind nicht verpflichtet, die Angaben des
Versenders auf ihre Richtigkeit zu überprüfen; sie haften
unter keinen Umständen für ein Handeln oder Unterlassen
des Versenders oder der Zollbehörden.
7. Haftung des Versenders
Werden LetMeShip oder ihren Unterfrachtführern Sendungen
übergeben, die gemäß Ziffer 4 vom Transport
ausgeschlossen sind, so erfolgt der Transport mangels eines
wirksamen Frachtvertrages auf alleiniges Risiko des Versenders.
Insbesondere gibt LetMeShip die allgemeine
Sicherheitserklärung gem. VO (EG) Nr. 2320/2002 Anhang 6.4
hinsichtlich der Unbedenklichkeit des Transportguts gegenüber
Luftfrachtbeförderungsunternehmen oder Reglementierten
Beauftragten ausschließlich auf Basis der vom Versender
abgegebenen Auskunft ab.
Das gleiche gilt, wenn der Versender seine Pflichten
gemäß Ziffer 6 verletzt hat.
Der Versender hat den aus Verstößen entstehenden
Schaden zu ersetzen und stellt LetMeShip und ihre
Unterfrachtführer von jeder diesbezüglichen Haftpflicht
gegenüber Dritten frei.
Der Versender steht dafür ein dafür, dass er zur
Aufgabe der Sendung berechtigt ist.
8. Nichtannahme und Aussetzung des Transports
LetMeShip behält sich und ihren Unterfrachtführern das
Recht vor, Sendungen, die vom Transport ausgeschlossen, nicht zum
Transport geeignet, nicht ausreichend für den Transport
bezeichnet / verpackt sind oder nicht mit den erforderlichen
Dokumenten ausgestattet sind, vom Transport auszuschließen,
ihren Transport einzustellen und/oder diese an amtliche Stellen
herauszugeben. Dies gilt auch für Sendungen, deren Inhalt oder
Verpackung die Sicherheit von Personen oder Transportmitteln
gefährdet oder andere Transportgüter beschädigen
könnte.
9. Inspektions- und Korrekturrecht
LetMeShip, ihre Unterfrachtführer, Reglementierte
Beauftragte im Sinne der VO (EG) Nr. 2320/2002 Anhang 6.2 und jede
staatliche Behörde, insbesondere die Zollbehörden, sind
ermächtigt, aber nicht verpflichtet, die übergebenen
Sendungen zu öffnen und zu untersuchen, wenn hieran ein
berechtigtes Interesse besteht oder Gefahr im Verzug ist. LetMeShip
behält sich das Recht vor, festgestellte Gewichts- oder
Volumenabweichungen im Frachtbrief zu korrigieren. Die alleinige
Haftung des Versenders für die Richtigkeit seiner
Erklärungen bleibt unberührt.
10. Zustellung
Die Ablieferung erfolgt mit befreiender Wirkung an jede im
Geschäft oder Haushalt des Empfängers anwesende Person,
bei der keine begründeten Zweifel an deren
Empfangsberechtigung bestehen.
Die ordnungsgemäße Zustellung kann auch mit der
digitalisierten Unterschrift des Empfängers und deren
Reproduktion nachgewiesen werden. Diese Unterschrift soll die
gleiche Gültigkeit wie eine herkömmliche Unterschrift auf
Papier haben.
Ist die Ablieferung der Sendung aus nicht von LetMeShip zu
vertretenden Gründen nicht möglich,- hat der Versender
alle durch Rücksendung, Entsorgung und/oder mehrere
Anlieferungsversuche entstehenden Kosten zu tragen.
Grundsätzlich werden Samstags-, Sonntags- sowie
Feiertagsabholungen und -zustellungen nicht angeboten. Auf
besonderen Wunsch des Versenders und ohne dass ein Anspruch darauf
besteht, können diese Abholungen und Zustellungen gegen
Aufpreis durchgeführt werden.
Eine Zustellung per Nachnahme wird nicht angeboten. Die
Möglichkeit, Sendungen gegen Einziehung einer Nach-nahme
(Einziehung sowohl gegen Bargeld als auch gegen gleichwertige
Zahlungsmittel oder Scheck) abzuliefern, ist ausgeschlossen.
11. Preise / Zahlungsbedingungen / Zusatzleistungen und -kosten
Grundlage für die von LetMeShip berechneten und genannten
Transportpreise sind die Angaben des Versenders. Bei festgestellter
Unrichtigkeit kann der endgültig zu zahlende Preis hiervon
abweichen. Der anzuwendende Tarif ergibt sich dabei aus der am
Buchungstag gültigen Preisliste des jeweils vom Versender
bezeichneten Unter-frachtführers. Durch unrichtige Angaben des
Versenders entstandener Mehraufwand ist vom Versender zu tragen.
Der Versender stellt LetMeShip von Ansprüchen der
Unterfrachtführer wegen des entstandenen Mehraufwandes frei.
In den Preisen nicht enthalten sind hoheitliche
Gebühren, Zölle und andere Abgaben. Der Versender
trägt auch sämtliche Ausgaben, die durch die Annahme der
Sendung entstehen.
Die Zahlung ist sofort nach Buchung fällig. Sie wird bei
elektronischer Lastschrift innerhalb von 48 Stunden nach dem
angegebenen Abholdatum und bei Kreditkarten mit der nächsten
allgemeinen Abrechnung vom angegebenen Konto eingezogen.
Eine Zahlung gegen Rechnung ist nur im kaufmännischen
Verkehr möglich und erfordert die Eingabe der gültigen
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-ID). Wird eine Zahlung
gegen Rechnung gewählt, so ist der Rechnungsbetrag sofort nach
Erhalt der Rechnung zu zahlen. Eine Rechnung gilt als drei Werktage
nach Rechnungsdatum zugegangen, es sei denn, der Versender oder
Empfänger beweist etwas anderes. Für fällige
Beträge werden ab Fälligkeitsdatum bis zum Erhalt der
Zahlung Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem
jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank
berechnet, soweit kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.
Wird die Rechnungssumme nicht 10 Tage nach Rechnungsstellung
bezahlt, tritt Zahlungsverzug ein, ohne dass es einer Mahnung
bedarf. Die Verzugszinsen betragen im kaufmännischen Verkehr 8
Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank.
Der Versender ist verpflichtet, für bestimmte Leistungen
des von ihm bezeichneten Unterfrachtführers, wie etwa
Abliefernachweise, Adressberichtigung und zusätzliche
Handhabung pro Paket, zusätzliche Beträge zu entrichten.
12. Pfand- und Zurückbehaltungsrecht
LetMeShip hat wegen aller durch den Frachtvertrag
begründeten sowie wegen unbestrittener Forderungen aus anderen
mit dem Versender abgeschlossenen Frachtverträgen ein
Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an den in seiner
Verfügungsgewalt befindlichem Gütern oder sonstigen
Werten. Das Pfand- und Zurückbehaltungsrecht geht nicht
über das gesetzliche Pfand- und Zurückbehaltungsrecht
hinaus.
An die Stelle der in § 1234 BGB bestimmten Frist von
einem Monat tritt eine solche von zwei Wochen.
Ist der Versender in Verzug, so kann LetMeShip nach
erfolgter Verkaufsandrohung von den in seinem Besitz befindlichen
Gütern eine solche Menge, wie nach seinem
pflichtgemäßen Ermessen zur Befriedigung erforderlich
ist, freihändig verkaufen.
13. Haftung von LetMeShip
LetMeShip haftet für den gänzlichen oder teilweisen
Verlust oder für Beschädigung des Gutes während des
Transports sowie für Überschreitung der Lieferfrist,
vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen, nach den
nachfolgenden Absätzen:
Bei Verträgen mit Unternehmern über die
Beförderung einer Sendung ist die Haftung von LetMeShip bei
Verlust, Teilverlust oder Beschädigung der Sendung
beschränkt auf 2
Sonderziehungsrechte (SZR) pro Kilogramm Rohgewicht.
Ein Sonderziehungsrecht ist die Rechnungseinheit des
Internationalen Währungsfonds. Der Betrag wird in Euro
entsprechend dem Wert des Euro gegenüber dem Tag der
übernahme der Sendung zur Beförderung oder an den von den
Parteien vereinbarten Tag umgerechnet. Der Wert wird nach der
Berechnungsmethode ermittelt, die der Internationale
Währungsfonds an dem betreffenden Tag für seine
Operationen und Transaktionen anwendet.
Eine Haftung wegen Überschreitung der Lieferfrist ist im
unternehmerischen Verkehr auf den dreifachen Betrag der Fracht
beschränkt. Bei Briefsendungen und briefähnlichen
Sendungen ist die Haftung wegen der Überschreitung der
Lieferfrist ausgeschlossen.
LetMeShip gibt keine Geld-zurück-Garantie ab. Wenn und
soweit der vom Versender bezeichnete Unterfrachtführer unter
bestimmten Bedingungen das Recht gewährt, den Frachtpreis ganz
oder teilweise zurückzuverlangen, so tritt LetMeShip hiermit
bereits im Voraus alle diesbezüglichen Ansprüche gegen
den Unterfrachtführer an den Versen-der ab. Die Bedingungen,
unter denen der Unterfrachtführer eine Frachtpreiserstattung
gewährt, können bei LetMeShip eingesehen oder den
Geschäftsbedingungen des jeweiligen Unterfrachtführers
direkt entnommen werden.
LetMeShip haftet grundsätzlich nicht für Schäden,
die aufgrund unzureichender Verpackung durch den Versender
entstanden sind. Desweiteren ist eine Haftung für Schäden
ausgeschlossen, die durch Dritte, höhere Gewalt,
Witterungseinflüsse, Schadhaftwerden von Geräten,
Einwirkungen anderer Güter, Beschädigungen durch Tiere,
natürliche Veränderungen des Transportgutes, schweren
Diebstahl oder Raub entstanden sind, es sei denn, dass LetMeShip
eine schuldhafte Verursachung des Schadens nachgewiesen wird.
Im grenzüberschreitenden Lufttransport haften wir
für solche mittelbaren Schäden und
Vermögensschäden, die entweder aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit herrühren oder
die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von LetMeShip oder
ihrer leitenden Angestellten oder durch Verletzung wesentlicher
Pflichten entstanden sind. Wesentliche Pflichten sind solche
Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des
Versenders schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt
und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner
solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Kunde regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf. Im
Übrigen ist im grenzüberschreitenden Luftverkehr eine
Haftung für mittelbare Schäden und reine
Vermögensschäden ausgeschlossen.
Die Haftungsbegrenzungen und -befreiungen hinsichtlich
mittelbarer und unmittelbarer Schäden gelten nicht, wenn und
soweit der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung
zurückzuführen ist, die LetMeShip, ihre gesetzlichen
Vertreter und Erfüllungsgehilfen oder ihre
Unterfrachtführer vorsätzlich oder grob fahrlässig
oder in dem Be-wusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit
eintreten werde, begangen haben.
Die Angabe des Sendungswertes gegenüber LetMeShip dient
neben der Festlegung des Sicherheitsstandards für den
Transport der Sendung nur zur Prüfung der Wertgrenze und
für Zollzwecke. Sie stellt weder eine haftungserhöhende
Angabe des Wertes der Sendung noch eine Deklaration eines
besonderen Interesses des Versenders an der Sendung dar.
14. Geltendmachung von Ansprüchen
Schadensanzeigen müssen innerhalb der gesetzlichen Fristen
und bei gesondert versicherten Sendungen unverzüglich nach
Ablieferung schriftlich, per Fax oder E-Mail erfolgen. Der
entstandene Schaden ist konkret zu bezeichnen und durch geeignete
Dokumente nachzuweisen.
Wird die Sendung nicht abgeliefert, muss die Schadensanzeige
unverzüglich erfolgen, sobald das Gut als verloren zu
betrachten ist. Das ist der Fall, wenn es weder innerhalb der
Lieferfrist, noch innerhalb eines weiteren Zeitraums abgeliefert
wird, der der Lieferfrist entspricht, mindestens aber zwanzig Tage,
bei einer grenzüberschreitenden Beförderung dreißig
Tage beträgt.
Damit LetMeShip einen Schadensersatzanspruch prüfen
kann, muß der Versender LetMeShip oder auf Anweisung von
LetMeShip den Unterfrachtführern Inhalt, original
Versandkartons und Verpackung der Sendung zwecks Inspektion zur
Verfügung stellen.
15. Abtretung und Aufrechnung
Der Versender ist nicht berechtigt, Ansprüche gegen
LetMeShip abzutreten. Gleiches gilt für die Aufrechnung mit
Forderungen gegen LetMeShip, es sei denn, diese Forderungen sind
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Soweit LetMeShip dem Versender haftet, tritt der Versender
hiermit etwaige diesbezügliche Ansprüche gegen Dritte im
Voraus an LetMeShip ab.
16. Haftungsfreistellung
Der Versender stellt LetMeShip von Ansprüchen Dritter frei,
wenn und soweit solche Ansprüche darauf
zurückzuführen sind, dass der Versender seine nach diesen
Geschäftsbedingungen bestehenden Pflichten und Obliegenheiten
verletzt hat.
17. Datenschutz
LetMeShip gewährleistet, dass die im Zusammenhang mit dem
Transport anfallenden personenbezogenen Daten nur im Zusammenhang
mit der Abwicklung des Vertragsverhältnisses erhoben,
bearbeitet, gespeichert und genutzt werden. LetMeShip ist
berechtigt, die Daten an von ihr mit der Durchführung des
Auftrags beauftragte Partner zu übermitteln, soweit dies
notwendig ist, um die Rechte und Pflichten aus dem
Vertragsverhältnis erfüllen zu können. LetMeShip
gewährleistet die Einhaltung der geltenden
datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Einzelheiten folgen
aus der
Datenschutzerklärung.
18. Besondere Transportbedingungen der Unterfrachtführer
Für die Erbringung besonderer Zusatzleistungen, die mit der Transportleistung als solcher im Zusammenhang stehen, gelten die für diese Leistungen maßgeblichen Bedingungen und Tarife des jeweiligen Unterfrachtführers; auf die Bedingungen und Tarife wird der Versender bei der Buchung gesondert hingewiesen.
Als besondere Zusatzleistungen gelten insbesondere Lieferungen
in die Außengebiete, Versicherungen, Handhabung bei
Übergrößen, Adresskorrektur,
Ablieferungsnachweis/Empfangsbestätigung/Zustellnachweis,
Zustellung an Privatpersonen und Zusatzkosten bei falschen Angaben
von Gewichten und bei unzustellbaren Sendungen.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für sämtliche sich aus der Inanspruchnahme von
LetMeShip resultierenden Streitigkeiten ist das materielle deutsche
Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts maßgebend.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen ist Hamburg.
20. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Regelung tritt eine solche wirksame Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung bei wirtschaftlicher Betrachtung am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.