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AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen von ITA Shipping GmbH,

nachfolgend LetMeShip genannt.


Stand: 01.07.2012


1. Geltungsbereich

Für alle von LetMeShip erbrachten Transportdienstleistungen gelten die gesetzlichen Regelungen sowie die einschlägigen internationalen Abkommen, sofern nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist.

Neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LetMeShip (Frachtführer) finden auf die Transportleistung als solche die Geschäftsbedingungen der Transportunternehmen Anwendung, derer LetMeShip sich zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung bedient (Unterfrachtführer), soweit LetMeShip in den folgenden Bestimmungen konkret auf diese Geschäftsbedingungen verweist. In diesem Fall haben die Regelungen, auf die verwiesen wird, Vorrang vor den AGB von LetMeShip, wenn und insoweit sie von diesen abweichen.

Als Versender im rechtlichen Sinne gilt diejenige Person/Firma, die LetMeShip mit der Vermittlung/Durchführung der Beförderung einer oder mehrerer Sendungen beauftragt.
Unter einer Sendung sind die Dokumente und Waren zu verstehen, für die derselbe Frachtbrief ausgestellt ist und die für einen Auftraggeber von derselben Abholstelle an denselben Empfänger mit jedem von LetMeShip gewählten Verkehrsmittel befördert werden können, einschließlich Luft-, Straßen- und jeder sonstigen Beförderung.

Angestellte, Beauftragte oder Unterfrachtführer von LetMeShip, insbesondere deren Abholer, sind nicht berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LetMeShip und die einschlägigen besonderen Bedingungen der Unterfrachtführer gelten ausschließlich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern sind nur gültig, wenn LetMeShip sich mit deren Geltung ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt hat. Dem formular-mäßigen Hinweis der Vertragspartner auf eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen widerspricht LetMeShip hiermit ausdrücklich. 


Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten per EMail zu. Die AGB können Sie jederzeit einsehen. Vergangene Bestellungen können Sie in Ihrem Kundenkonto im Sendungsarchiv einsehen.

Sie haben die Möglichkeit, den Kaufvertrag in deutscher oder englischer Sprache abzuschließen.

2. Zugang / Registrierung

Eine Registrierung ist unentgeltlich.

Die Nutzung des entgeltlichen Dienstes setzt eine Registrierung voraus. Der Nutzer ist verpflichtet, die bei der Anmeldung abgefragten Daten richtig und vollständig mitzuteilen.

Der Nutzer erhält nach der Anmeldung eine Zugangskennung und ein Passwort. Der Nutzer hat die ihm zugewiesene Zugangskennung sowie das Passwort vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren.

Mit der Bestätigung der Registrierung durch den Anbieter entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem angemeldeten Nutzer, das sich nach den Regeln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen richtet.

3. Dienstleistungen von LetMeShip

LetMeShip arbeitet als Frachtführer mit einer Reihe anerkannter, international tätiger Transportunternehmen des Kurier- und Expressbereichs zusammen. Der Versender kann bei LetMeShip die Transportkosten für eine bestimmte Sendung bei den mit LetMeShip kooperierenden Unterfrachtführern berechnen lassen, deren Leistungen vergleichen und anschließend die Versendung direkt bei LetMeShip buchen. LetMeShip wird mit Auftragsbestätigung Vertragspartner des Versenders und verpflichtet sich, mit der Durchführung des Transports den vom Versender bezeichneten Unterfrachtführer zu beauftragen, welcher wiederum zur Einschaltung von Subunternehmern berechtigt ist.
Grundsätzlich bietet LetMeShip dem Versender vier unterschiedliche Möglichkeiten des Versands an, wobei LetMeShip bei der Erbringung der Leistung jeweils mit den unterschiedlichen Unterfrachtführern kooperiert. Im Einzelnen sind dies

  • "Sameday"-Zustellung = Zustellung am gleichen Tag.
  • "Express"-Zustellung = Zustellung über Nacht.
  • "Standard"-Zustellung = Zustellung für weniger eilige Sendungen.
  • "Import/Drittland"-Zustellung = Import Sendungen als auch Sendungen vom Ausland ins weitere Ausland.
  • "Express Palette"- Zustellung = Versand von Fracht, Paletten, Stück-, Sperr- und Gefahrengut (auch Import).

Einen Überblick über die üblicherweise genutzten Kooperationspartner findet sich hier.

LetMeShip und ihre Unterfrachtführer sind frei in der Wahl von Transportroute, -mittel und -art, auch unter Abweichung von den Angaben im Frachtbrief. Die über LetMeShip ermittelten Sendungslaufzeiten sind in Arbeitstagen (Montag bis Freitag) angegeben und stellen lediglich Richtwerte dar. Sie gelten grundsätzlich nur für Ballungszentren, bzw. größere Städte.

Der Versender hat die Möglichkeit, kostenlos zusätzliche Dienstleistungen wie die Adressbuchfunktion zur vereinfachten Dateneingabe, die Logbuchfunktion zur täglichen Darstellung der in der Vergangenheit abgewickelten Sendungen und die Packstückfunktion zur vereinfachten Dateneingabe wiederkehrender Verpackungs- und Gewichtsgrößen zu nutzen.

4. Vom Transport ausgeschlossene Sendungen

Vorbehaltlich einer vom Versender zu buchenden Spezial-Zustellung im Sinne von Ziffer 3 sind vom Transport ausgeschlossen Gegenstände

  • die unter nationale oder internationale Vorschriften über Gefahrgüter (z.B. die IATA) fallen,
  • die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Verpackung eine Gefahr für Personen, für andere beförderte Sendungen oder sonstige Sachen darstellen können,
  • deren Transport besondere Sicherheitsvorkehrungen oder eine Genehmigung von offizieller Stelle erfordert,
  • deren Versendung, Transport oder Lagerung im Absende-, Bestimmungs- oder einem Transitland verboten ist, gegen ein Aus- oder Einfuhrverbot oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verstößt,
  • verbotene Gegenstände im Sinne der Anlage zu Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt (VO (EG) Nr. 2320/2002).

Weiter sind insbesondere folgende Gegenstände vom Transport ausgeschlossen:

  • Zahlungsmittel, Telefonkarten und Prepaid-Karten, geldwerte Dokumente oder begebbare Wertpapiere (z.B. Geld, Kreditkarten, Schecks, Sparbücher, Wechsel, Wertpapiere);
  • Gegenstände von außergewöhnlich hohem Wert (z.B. Kunstwerke, Unikate, Antiquitäten, Edelsteine, Edelmetalle, Briefmarken, Münzen);
  • Kraftfahrzeuge aller Art
  • lebende Tiere und Pflanzen, Tierkadaver, Körperteile oder sterbliche Überreste von Menschen;
  • Betäubungsmittel und Pharmazeutika, Waffen und Explosivstoffe, Lebensmittel und Alkohol, Tiefkühlgut, Tabakwaren;
  • Glas, Porzellan etc. sowie empfindliche Elektronik, gebrauchte und beschädigte Güter;
  • Mobiltelefone.

Für vom Transport ausgeschlossene Gegenstände kommt kein wirksamer Frachtvertrag zustande.

Verderbliche oder temperaturempfindliche Güter, die nicht nach den vorstehenden Bestimmungen vom Transport ausgeschlossen sind, werden auf Gefahr des Versenders zum Transport angenommen; eine Spezialhandhabung erfolgt jedoch nicht.

Sendungen, für die eine Zollerklärung erforderlich ist, sind vom Dokumentenversand ausgeschlossen. Für diese muss der Warenversand gewählt werden.

LetMeShip ist nicht verpflichtet, eine Sendung daraufhin zu überprüfen, ob diese vom Transport ausgeschlossene Gegenstände bzw. verderbliche oder temperaturempfindliche Güter enthält oder eine Zollerklärung benötigt. Auch für den Fall, dass der Absender die Sendung mit einem entsprechenden Hinweis auf einen vom Transport ausgeschlossenen Gegenstand, verderbliche bzw. temperaturanfällig Güter oder die eine Zollerklärung erfordernde Sendung versieht, kann er keine Rechte gegen LetMeShip geltend machen.

5. Begrenzung vom Sendungswert

Eine Begrenzung des Sendungswertes wird bei den Unterfrachtführern unterschiedlich benannt. Die Höhe des Warenwertes ist abhängig von dem ausgewählten Unterfrachtführer. Wir verweisen dazu auf die AGBs der Unterfrachtfüh-rer (s. Punkt 13).

6. Pflichten des Versenders

Abholung/Bereithaltung: Der Versender ist verpflichtet, zur angegebenen Wunschabholzeit anwesend zu sein und die Sendung versandfertig bereitzuhalten. Die angegebene Zeit ist für LetMeShip und ihre Unterfrachtführer jedoch nicht verbindlich. Die Sendung muss insbesondere nach Anzahl, Gewicht und Abmessung in verpacktem Zustand den gegenüber LetMeShip gemachten Angaben entsprechen und darf kein vom Transport ausgeschlossener Gegenstand im Sinne von Ziffer 4 sein. Bei Abweichungen ist der Versender LetMeShip zur Zahlung eventuell entstehender Mehrkosten verpflichtet.

Ausfüllen des Frachtbriefs: Der Versender erhält den ausgefüllten Frachtbrief als PDF-Datei wenige Minuten nach dem Buchungsprozess als zusätzliche E-Mail von LetMeShip. Der Versender muss auf dem Frachtschein Kundennummer und Referenz selbst eintragen. Soweit der Frachtbrief nicht als Datei übersandt wird, sondern von dem Unterfrachtführer bei Abholung der Sendung mitgebracht, muss der Versender bei Abholung der Sendung den Frachtbrief selbst ausfüllen. Die Angaben im Frachtbrief müssen dabei mit den gegenüber LetMeShip elektronisch gemachten Angaben unbedingt übereinstimmen, damit der Frachtauftrag ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Bei Abweichungen sind die gegenüber LetMeShip elektronisch gemachten Angaben maßgeblich. Aus Abweichungen resultierende Mehrkosten trägt der Versender. In jedem Falle ist der Versender verpflichtet, in das Feld "Kundennummer" die Kundennummer von LetMeShip einzutragen.

Anschrift: Die Anschrift des Empfängers ist in Übereinstimmung mit der üblichen Praxis im Bestimmungsland anzugeben; Sendungen, für die nur ein Postfach angegeben ist, werden nicht befördert.

Verpackung/Kennzeichnung: Der Versender ist verpflichtet, dem Abholer die Sendung in einer geschlossenen und stabilen Verpackung zu übergeben, die für den konkreten Inhalt und den vereinbarten Transport geeignet ist, und die, wenn der Versender nicht Verbraucher ist, den geltenden Verpackungsvorschriften sowie der allgemeinen Handelsübung entspricht. Die Sendung muss vom Versender ordnungsgemäß und eindeutig gekennzeichnet werden (Hinweise auf davon ausgehende Gefahren, Zerbrechlichkeit, Schadensgeneigtheit etc.).

Der Versender verpflichtet sich, LetMeShip und ihre Unterfrachtführer über alle besonderen, nicht offensichtlichen Eigenschaften der Sendung in Kenntnis zu setzen, die geeignet sind, erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der Dienstleistung zu haben.

Zollformalitäten: Der Versender ermächtigt den von LetMeShip beauftragten Unterfrachtführer zur Durchführung der Zollformalitäten. Der Versender hat dem Frachtbrief alle im Einzelfall benötigten Dokumente und Informationen beizufügen und garantiert, dass er alle geltenden Zollvorschriften eingehalten hat. LetMeShip und ihre Unterfrachtführer sind nicht verpflichtet, die Angaben des Versenders auf ihre Richtigkeit zu überprüfen; sie haften unter keinen Umständen für ein Handeln oder Unterlassen des Versenders oder der Zollbehörden.

7. Haftung des Versenders

Werden LetMeShip oder ihren Unterfrachtführern Sendungen übergeben, die gemäß Ziffer 4 vom Transport ausgeschlossen sind, so erfolgt der Transport mangels eines wirksamen Frachtvertrages auf alleiniges Risiko des Versenders. Insbesondere gibt LetMeShip die allgemeine Sicherheitserklärung gem. VO (EG) Nr. 2320/2002 Anhang 6.4 hinsichtlich der Unbedenklichkeit des Transportguts gegenüber Luftfrachtbeförderungsunternehmen oder Reglementierten Beauftragten ausschließlich auf Basis der vom Versender abgegebenen Auskunft ab.

Das gleiche gilt, wenn der Versender seine Pflichten gemäß Ziffer 6 verletzt hat.

Der Versender hat den aus Verstößen entstehenden Schaden zu ersetzen und stellt LetMeShip und ihre Unterfrachtführer von jeder diesbezüglichen Haftpflicht gegenüber Dritten frei.

Der Versender steht dafür ein dafür, dass er zur Aufgabe der Sendung berechtigt ist.

8. Nichtannahme und Aussetzung des Transports

LetMeShip behält sich und ihren Unterfrachtführern das Recht vor, Sendungen, die vom Transport ausgeschlossen, nicht zum Transport geeignet, nicht ausreichend für den Transport bezeichnet / verpackt sind oder nicht mit den erforderlichen Dokumenten ausgestattet sind, vom Transport auszuschließen, ihren Transport einzustellen und/oder diese an amtliche Stellen herauszugeben. Dies gilt auch für Sendungen, deren Inhalt oder Verpackung die Sicherheit von Personen oder Transportmitteln gefährdet oder andere Transportgüter beschädigen könnte.

9. Inspektions- und Korrekturrecht

LetMeShip, ihre Unterfrachtführer, Reglementierte Beauftragte im Sinne der VO (EG) Nr. 2320/2002 Anhang 6.2 und jede staatliche Behörde, insbesondere die Zollbehörden, sind ermächtigt, aber nicht verpflichtet, die übergebenen Sendungen zu öffnen und zu untersuchen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht oder Gefahr im Verzug ist. LetMeShip behält sich das Recht vor, festgestellte Gewichts- oder Volumenabweichungen im Frachtbrief zu korrigieren. Die alleinige Haftung des Versenders für die Richtigkeit seiner Erklärungen bleibt unberührt.

10. Zustellung

Die Ablieferung erfolgt mit befreiender Wirkung an jede im Geschäft oder Haushalt des Empfängers anwesende Person, bei der keine begründeten Zweifel an deren Empfangsberechtigung bestehen.

Die ordnungsgemäße Zustellung kann auch mit der digitalisierten Unterschrift des Empfängers und deren Reproduktion nachgewiesen werden. Diese Unterschrift soll die gleiche Gültigkeit wie eine herkömmliche Unterschrift auf Papier haben.

Ist die Ablieferung der Sendung aus nicht von LetMeShip zu vertretenden Gründen nicht möglich,- hat der Versender alle durch Rücksendung, Entsorgung und/oder mehrere Anlieferungsversuche entstehenden Kosten zu tragen.

Grundsätzlich werden Samstags-, Sonntags- sowie Feiertagsabholungen und -zustellungen nicht angeboten. Auf besonderen Wunsch des Versenders und ohne dass ein Anspruch darauf besteht, können diese Abholungen und Zustellungen gegen Aufpreis durchgeführt werden.


Eine Zustellung per Nachnahme wird nicht angeboten. Die Möglichkeit, Sendungen gegen Einziehung einer Nach-nahme (Einziehung sowohl gegen Bargeld als auch gegen gleichwertige Zahlungsmittel oder Scheck) abzuliefern, ist ausgeschlossen.

11. Preise / Zahlungsbedingungen / Zusatzleistungen und -kosten

Grundlage für die von LetMeShip berechneten und genannten Transportpreise sind die Angaben des Versenders. Bei festgestellter Unrichtigkeit kann der endgültig zu zahlende Preis hiervon abweichen. Der anzuwendende Tarif ergibt sich dabei aus der am Buchungstag gültigen Preisliste des jeweils vom Versender bezeichneten Unter-frachtführers. Durch unrichtige Angaben des Versenders entstandener Mehraufwand ist vom Versender zu tragen. Der Versender stellt LetMeShip von Ansprüchen der Unterfrachtführer wegen des entstandenen Mehraufwandes frei.

In den Preisen nicht enthalten sind hoheitliche Gebühren, Zölle und andere Abgaben. Der Versender trägt auch sämtliche Ausgaben, die durch die Annahme der Sendung entstehen.

Die Zahlung ist sofort nach Buchung fällig. Sie wird bei elektronischer Lastschrift innerhalb von 48 Stunden nach dem angegebenen Abholdatum und bei Kreditkarten mit der nächsten allgemeinen Abrechnung vom angegebenen Konto eingezogen.

Eine Zahlung gegen Rechnung ist nur im kaufmännischen Verkehr möglich und erfordert die Eingabe der gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-ID). Wird eine Zahlung gegen Rechnung gewählt, so ist der Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Eine Rechnung gilt als drei Werktage nach Rechnungsdatum zugegangen, es sei denn, der Versender oder Empfänger beweist etwas anderes. Für fällige Beträge werden ab Fälligkeitsdatum bis zum Erhalt der Zahlung Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet, soweit kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.

Wird die Rechnungssumme nicht 10 Tage nach Rechnungsstellung bezahlt, tritt Zahlungsverzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Die Verzugszinsen betragen im kaufmännischen Verkehr 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.
Der Versender ist verpflichtet, für bestimmte Leistungen des von ihm bezeichneten Unterfrachtführers, wie etwa Abliefernachweise, Adressberichtigung und zusätzliche Handhabung pro Paket, zusätzliche Beträge zu entrichten.

12. Pfand- und Zurückbehaltungsrecht

LetMeShip hat wegen aller durch den Frachtvertrag begründeten sowie wegen unbestrittener Forderungen aus anderen mit dem Versender abgeschlossenen Frachtverträgen ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an den in seiner Verfügungsgewalt befindlichem Gütern oder sonstigen Werten. Das Pfand- und Zurückbehaltungsrecht geht nicht über das gesetzliche Pfand- und Zurückbehaltungsrecht hinaus.

An die Stelle der in § 1234 BGB bestimmten Frist von einem Monat tritt eine solche von zwei Wochen.

Ist der Versender in Verzug, so kann LetMeShip nach erfolgter Verkaufsandrohung von den in seinem Besitz befindlichen Gütern eine solche Menge, wie nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zur Befriedigung erforderlich ist, freihändig verkaufen.

13. Haftung von LetMeShip

LetMeShip haftet für den gänzlichen oder teilweisen Verlust oder für Beschädigung des Gutes während des Transports sowie für Überschreitung der Lieferfrist, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen, nach den nachfolgenden Absätzen:

Bei Verträgen mit Unternehmern über die Beförderung einer Sendung ist die Haftung von LetMeShip bei Verlust, Teilverlust oder Beschädigung der Sendung beschränkt auf 2 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Kilogramm Rohgewicht.

Ein Sonderziehungsrecht ist die Rechnungseinheit des Internationalen Währungsfonds. Der Betrag wird in Euro entsprechend dem Wert des Euro gegenüber dem Tag der übernahme der Sendung zur Beförderung oder an den von den Parteien vereinbarten Tag umgerechnet. Der Wert wird nach der Berechnungsmethode ermittelt, die der Internationale Währungsfonds an dem betreffenden Tag für seine Operationen und Transaktionen anwendet.

Eine Haftung wegen Überschreitung der Lieferfrist ist im unternehmerischen Verkehr auf den dreifachen Betrag der Fracht beschränkt. Bei Briefsendungen und briefähnlichen Sendungen ist die Haftung wegen der Überschreitung der Lieferfrist ausgeschlossen.

LetMeShip gibt keine Geld-zurück-Garantie ab. Wenn und soweit der vom Versender bezeichnete Unterfrachtführer unter bestimmten Bedingungen das Recht gewährt, den Frachtpreis ganz oder teilweise zurückzuverlangen, so tritt LetMeShip hiermit bereits im Voraus alle diesbezüglichen Ansprüche gegen den Unterfrachtführer an den Versen-der ab. Die Bedingungen, unter denen der Unterfrachtführer eine Frachtpreiserstattung gewährt, können bei LetMeShip eingesehen oder den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Unterfrachtführers direkt entnommen werden.

  1. Aramex
  2. DerKurier
  3. DHL
  4. DPD
  5. GEL
  6. GO!
  7. TNT
  8. UPS
  9. GLS

LetMeShip haftet grundsätzlich nicht für Schäden, die aufgrund unzureichender Verpackung durch den Versender entstanden sind. Desweiteren ist eine Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch Dritte, höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, Schadhaftwerden von Geräten, Einwirkungen anderer Güter, Beschädigungen durch Tiere, natürliche Veränderungen des Transportgutes, schweren Diebstahl oder Raub entstanden sind, es sei denn, dass LetMeShip eine schuldhafte Verursachung des Schadens nachgewiesen wird.

Im grenzüberschreitenden Lufttransport haften wir für solche mittelbaren Schäden und Vermögensschäden, die entweder aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit herrühren oder die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von LetMeShip oder ihrer leitenden Angestellten oder durch Verletzung wesentlicher Pflichten entstanden sind. Wesentliche Pflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Versenders schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf. Im Übrigen ist im grenzüberschreitenden Luftverkehr eine Haftung für mittelbare Schäden und reine Vermögensschäden ausgeschlossen.

Die Haftungsbegrenzungen und -befreiungen hinsichtlich mittelbarer und unmittelbarer Schäden gelten nicht, wenn und soweit der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die LetMeShip, ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen oder ihre Unterfrachtführer vorsätzlich oder grob fahrlässig oder in dem Be-wusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen haben.

Die Angabe des Sendungswertes gegenüber LetMeShip dient neben der Festlegung des Sicherheitsstandards für den Transport der Sendung nur zur Prüfung der Wertgrenze und für Zollzwecke. Sie stellt weder eine haftungserhöhende Angabe des Wertes der Sendung noch eine Deklaration eines besonderen Interesses des Versenders an der Sendung dar.

14. Geltendmachung von Ansprüchen

Schadensanzeigen müssen innerhalb der gesetzlichen Fristen und bei gesondert versicherten Sendungen unverzüglich nach Ablieferung schriftlich, per Fax oder E-Mail erfolgen. Der entstandene Schaden ist konkret zu bezeichnen und durch geeignete Dokumente nachzuweisen.

Wird die Sendung nicht abgeliefert, muss die Schadensanzeige unverzüglich erfolgen, sobald das Gut als verloren zu betrachten ist. Das ist der Fall, wenn es weder innerhalb der Lieferfrist, noch innerhalb eines weiteren Zeitraums abgeliefert wird, der der Lieferfrist entspricht, mindestens aber zwanzig Tage, bei einer grenzüberschreitenden Beförderung dreißig Tage beträgt.

Damit LetMeShip einen Schadensersatzanspruch prüfen kann, muß der Versender LetMeShip oder auf Anweisung von LetMeShip den Unterfrachtführern Inhalt, original Versandkartons und Verpackung der Sendung zwecks Inspektion zur Verfügung stellen.

15. Abtretung und Aufrechnung

Der Versender ist nicht berechtigt, Ansprüche gegen LetMeShip abzutreten. Gleiches gilt für die Aufrechnung mit Forderungen gegen LetMeShip, es sei denn, diese Forderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

Soweit LetMeShip dem Versender haftet, tritt der Versender hiermit etwaige diesbezügliche Ansprüche gegen Dritte im Voraus an LetMeShip ab.

16. Haftungsfreistellung

Der Versender stellt LetMeShip von Ansprüchen Dritter frei, wenn und soweit solche Ansprüche darauf zurückzuführen sind, dass der Versender seine nach diesen Geschäftsbedingungen bestehenden Pflichten und Obliegenheiten verletzt hat.

17. Datenschutz

LetMeShip gewährleistet, dass die im Zusammenhang mit dem Transport anfallenden personenbezogenen Daten nur im Zusammenhang mit der Abwicklung des Vertragsverhältnisses erhoben, bearbeitet, gespeichert und genutzt werden. LetMeShip ist berechtigt, die Daten an von ihr mit der Durchführung des Auftrags beauftragte Partner zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, um die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis erfüllen zu können. LetMeShip gewährleistet die Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Einzelheiten folgen aus der Datenschutzerklärung.

18. Besondere Transportbedingungen der Unterfrachtführer

Für die Erbringung besonderer Zusatzleistungen, die mit der Transportleistung als solcher im Zusammenhang stehen, gelten die für diese Leistungen maßgeblichen Bedingungen und Tarife des jeweiligen Unterfrachtführers; auf die Bedingungen und Tarife wird der Versender bei der Buchung gesondert hingewiesen.


Als besondere Zusatzleistungen gelten insbesondere Lieferungen in die Außengebiete, Versicherungen, Handhabung bei Übergrößen, Adresskorrektur, Ablieferungsnachweis/Empfangsbestätigung/Zustellnachweis, Zustellung an Privatpersonen und Zusatzkosten bei falschen Angaben von Gewichten und bei unzustellbaren Sendungen.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für sämtliche sich aus der Inanspruchnahme von LetMeShip resultierenden Streitigkeiten ist das materielle deutsche Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts maßgebend.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Hamburg.

20. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Regelung tritt eine solche wirksame Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung bei wirtschaftlicher Betrachtung am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.